Im Interkantonalen Vergleich hat der Kanton Zürich Kapitalbezüge bisher eher hoch besteuert. Um dem entgegen zu wirken, hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, Kapitalleistungen aus Vorsorge ab 2022 tiefer zu besteuern und reduziert den Rentenumwandlungssatz von 10% auf 5%. Die tiefere Besteuerung führt bei mittleren bis höheren Kapitalbezügen zur grössten Steuerreduktion.
Für die Ermittlung des Steuersatzes, zu welchem Kapitalleistungen besteuert werden, wendet der Kanton Zürich einen Rentenumwandlungssatz an. So wird die Kapitalleistung zu dem Steuersatz besteuert, der angewendet würde, würde nicht eine einmalige Kapitalleistung, sondern eine wiederkehrende Rente bezogen. Bisher wurden Kapitalleistungen mit einem Umwandlungssatz von 10% (Rente über 10 Jahre) besteuert. Ab 2022 wird der Umwandlungssatz halbiert. Neu werden Kapitalleistungen mit einem Umwandlungssatz von 5% besteuert, was einer Rente von 20 Jahren entspricht.
Am Mindestsatz von 2% für die einfache Staatssteuer hält der Regierungsrat jedoch nach wie vor fest. Damit erfahren tiefe Kapitalbezüge keine Steuersenkung. Die grösste prozentuale Steuersenkung wird bei Kapitalbezügen im Bereich zwischen CHF 500’000 und CHF 1’500’000 erzielt. Je nach Konstellation beträgt die Steuerreduktion bis zu 40%. Eine verheiratete Person ohne Kirchensteuer muss für eine Kapitalleistung von CHF 750’000 ab 1.1.2022 nur noch ca. 6.73% versteuern. Zuvor waren es noch ca. 11.17%, was einer Reduktion von ca. 40% entspricht.